Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die laufenden Rodungsarbeiten auf dem Gelände für die geplante Tesla-Fabrik in Grünheide (Oder-Spree) vorläufig gestoppt. Die Brandenburger Landesregierung sieht darin keinen Grund zur Sorge.
Auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) zum vorläufigen Stopp der laufenden Erschließung des Tesla-Geländes in Grünheide bei Berlin hat die Brandenburger Landesregierung gelassen reagiert. "Wir warten unaufgeregt die Entscheidung des OVG ab", sagte Regierungssprecher Florian Engels am Sonntag auf Anfrage. Das Landesamt für Umwelt habe nun Gelegenheit, bis Dienstagmittag Stellung zu nehmen. "Das wird selbstverständlich gemacht", sagte er. "Wir setzen dann auf zeitnahe Entscheidung des OVG", schrieb auch Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) auf Twitter.
OVG hatte Rodung kurzfristig gestoppt
Das OVG hatte am Samstagabend auf Antrag der Grünen Liga Brandenburg die Rodungsarbeiten vorläufig gestoppt.
Am Donnerstag erst hatte das Landesumweltamt die Genehmigung für den Beginn die Zulassung für den vorzeitigen Beginn der Rodung des knapp 92 Hektar großen Waldstücks erteilt. Für den Bau des Tesla-Werks gibt es aber noch keine Genehmigung. Das Verfahren läuft noch. Das Umweltministerium hatte deutlich gemacht, dass Tesla "auf eigenes Risiko" mit den Arbeiten starten dürfe. Sollte die Genehmigung für das Vorhaben doch nicht erteilt werden können, müsste der Investor nach Angaben des Ministeriums Wald angemessen aufforsten.
Grüne Liga: Tesla nicht verhindern, aber Verfahren einhalten
Die Grüne Liga Brandenburg zeigte sich indes erleichtert nach dem vorläufigen Stopp der Rodungsarbeiten auf dem Gelände für das künftige Tesla-Werk in Grünheide bei Berlin. "Wir wollen aber Tesla nicht verhindern", sagte Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender der Grünen Liga Brandenburg, am Sonntag auf Anfrage. Das Unternehmen sollte aber nicht anders als andere behandelt werden. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen sei, dürften keine Tatsachen geschaffen werden, die dann nicht mehr rückgängig zu machen seien.
Bis kommenden Dienstag haben die Umweltschützer nach Maschers Angaben nun Gelegenheit, Einwendungen vorzubringen. Er kritisierte, dass die vorzeitige Erlaubnis des Landesamtes für Umwelt für die Rodung ihnen nicht vorliege. Im Genehmigungsverfahren sind noch bis 5. März Einwendungen möglich. Am 18. März werden diese dann öffentlich erörtert. Nur wenn nach Prüfung des Antrages alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird abschließend eine Genehmigung erteilt. Vom Juli 2021 an will Tesla mit der Produktion in Grünheide beginnen. (mgb/dpa)
2020-02-16 14:17:22Z
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