
Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Fraktionsvorsitzenden Gauland aufgehoben. Das Plenum stimmte einem Antrag der Staatsanwaltschaft in Frankfurt zu. Diese ermittelt gegen Gauland wegen Steuerhinterziehung.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland genießt nicht länger Immunität: Der Bundestag genehmigte einen Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main "auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse".
Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Sie genießen laut Grundgesetz Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament allerdings aufgehoben werden.
Vorwurf der Steuerhinterziehung
Eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft sagte, es gehe um den Vorwurf der Steuerhinterziehung. In dem Verfahren soll es demnach heute noch Durchsuchungen geben.
Ein Sprecher der AfD-Fraktion sagte der Nachrichtenagentur AFP, in den Ermittlungen gegen Gauland gehe es "um ein altes Verfahren aus dem vorletzten Jahr". Die Fraktion wolle am Nachmittag ausführlicher Stellung nehmen.
Auch in einem anderen Fall stimmte das Parlament für die Aufhebung der Immunität: Dabei geht es um die CDU-Abgeordnete Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern. Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag gegen sie eine Geldstrafe von knapp 20.000 Euro verhängt. Sie war demnach als Mitglied der Parlamentarierversammlung des Europarats in einen Skandal um Bestechungsgelder aus der autoritär regierten Kaukasus-Republik Aserbaidschan verwickelt.
2020-01-30 10:35:00Z
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