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Nintendo verliert Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucherzentrale - ntower

Vor drei Jahren kündigte die Verbraucherzentrale Deutschlands in einer Kooperation mit norwegischen Verbraucherschützern an, Nintendo of Europe zu verklagen (wir berichteten). Thema des Prozesses war die nicht vorhandene Storniermöglichkeit von Vorbestellungen, die zum Stornierzeitpunkt noch nicht freigeschaltet und damit nicht nutzbar waren. Die Verbraucherzentrale sah das Widerrufsrecht für gefährdet, da man nicht wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben die Online-Käufe nicht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen konnte.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main stimmt Vebraucherschützern zu

Nach einer Niederlage vor dem Landgericht Frankfurt am Main, wurde in einem Berufungsprozess des Oberlandesgerichts Frankfurt die Entscheidung des Landgerichts widerrufen. Das Gericht bestätigt das Widerrufsrecht und zwingt Nintendo eine Storniermöglichkeit für Vorbestellungen anzubieten. Laut der Verbraucherzentrale hat Nintendo bereits reagiert und unter anderem die deutsche Version des Nintendo eShops angepasst. Falls ihr euch für die Urteilsverkündung interessiert, könnt ihr diese hier nachlesen.

Stimmt ihr der Verbraucherzentrale zu?

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