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Anträge, Berechtigte, Grenzen: Wer Anspruch auf die Grundrente hat - WELT

Anträge, Berechtigte, Grenzen: Wer Anspruch auf die Grundrente hat - WELT

Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat, im Alter aber trotzdem nur eine sehr schmale Rente bekommt, soll ab 2021 von der Grundrente profitieren. 80 Prozent der Anspruchsberechtigten sind Frauen. Die Regierung rechnet mit bis zu 1,5 Millionen Empfängern.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Die Grundrente bekommt, wer 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen kann – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Voraussetzung ist außerdem, dass die Entgeltpunkte aus den Beitragszeiten des gesamten Versicherungslebens unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen. Entgeltpunkte sind die Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, mit der der Rentenanspruch berechnet wird.

Durch ein kompliziertes Verfahren wird festgelegt, wie hoch die Grundrente im konkreten Fall ist. Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau von 40 Prozent des Durchschnittslohns voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 528,80 Euro. Mit der Grundrente werden daraus 933,66 Euro.

Wer die 35 Jahre vorweisen kann und trotz der Grundrente noch auf die Grundsicherung im Alter angewiesen ist, bekommt einen Freibetrag: 100 Euro der Rente werden überhaupt nicht angerechnet. Von dem, was darüber hinausgeht, kann der Rentner 30 Prozent behalten. Die Obergrenze liegt bei 50 Prozent der Regelbedarfsstufe von derzeit 424 Euro – also bei 212 Euro.

Bekommt die Grundrente auch, wer weniger als 35 Beitragsjahre vorweisen kann?

Ja, das ist geplant, aber in engen Grenzen. Es soll eine „Gleitzone“ für jene geben, die die 35 Jahre gerade so verfehlen. Die genaue Ausgestaltung ist aber noch offen.

Welche Einkommensgrenzen gibt es?

Es gilt eine Freibetragsregelung: Alleinstehenden wird ein monatliches Einkommen bis zu 1250 Euro, bei Paare bis 1950 Euro nicht angerechnet. Wer nur etwas mehr „verdient“, also aus Altersvorsorge und Zinsen einnimmt, bekommt einen abgeschmolzenen Betrag. Als Einkommen gelten neben der Rente auch Erträge aus betrieblicher oder privater Vorsorge, Kapitalerträge und Mieteinnahmen.

Zugrunde gelegt wird dabei „das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfrei gestellten Anteils der Rente und aller Kapitalerträge". In welcher Form die Auszahlungen von Lebensversicherungen berücksichtigt werden, soll während des Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden. Der Einkommensabgleich soll automatisiert durch einen elektronischen Datenaustausch zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden ermöglicht werden.

Müssen Geringverdiener die Grundrente beantragen?

Nein. Wer Anspruch auf die Grundrente hat, wird durch einen automatischen Datenabgleich mit den Finanzämtern ermittelt.

Was ist beim Wohngeld geplant?

Wenn ein Grundrenten-Bezieher zusätzlich auf Wohngeld angewiesen ist, soll es auch hier einen Freibetrag geben – damit es nicht gleich wieder allzu große Abzüge bei der Grundrente gibt. Die Koalition will dafür 80 Millionen Euro ausgeben. 

Was geschieht mit den Betriebsrenten?

Die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten wird teilweise abgebaut. 60 Prozent der Betriebsrentner sollen nur noch halb so viel wie bisher bezahlen, auch für die restlichen 40 Prozent soll es eine Entlastung geben. Den Ausfall in Höhe von 1,2 Milliarden Euro müssen die gesetzlichen Krankenkassen selbst finanzieren.

Steigen wegen der Grundrente die Beiträge zur Rentenversicherung?

Nein, denn die Leistung wird aus Steuermitteln finanziert. Eine Milliarde der geschätzten Kosten in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro sollen aus den Einnahmen der Finanztransaktionsteuer aufgebracht werden, die zeitgleich mit der Grundrente Anfang 2021 eingeführt werden soll. Den Rest muss Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) aus seinem Etat beisteuern.

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2019-11-11 14:24:00Z
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