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Opposition macht Weg für Grundsteuer frei - FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung

Opposition macht Weg für Grundsteuer frei - FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung

Der Reform der Grundsteuer steht nichts mehr im Weg. Die Koalitionsfraktionen haben die Bedenken der FDP berücksichtigt. „Wir haben eine Einigung bei der Grundsteuer. Im Gesetz wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Steuerpflichtigen wegen des Länderfinanzausgleichs zusätzliche Erklärungspflichten entstehen“, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Florian Toncar, der F.A.Z. Mit dieser Änderung ist nach seinen Worten  das Thema doppelte Bewertung vom Tisch. „Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden“, betonte er.

Manfred Schäfers

Zunächst wollte die Bundesregierung nur eine Protokollerklärung abgeben, in der ein „wirkungsgleiches, alternatives und unbürokratisches Verfahren“ für den Finanzausgleich zugesagt wurde. Dies hatte die FDP als unzureichend, weil „wachsweich“ abgelehnt. Sie befürchtete, dass es dennoch zu Schattenrechnungen kommen müsste, was dazu führen würde, dass die Öffnungsklausel letztlich ins Leere läuft. Die FDP wird für die geplante Grundgesetzänderung benötigt.

14 Milliarden Euro

Das Finanzausgleichsgesetz soll nun so geändert werden, dass die Bürger in den Bundesländern, die künftig die Grundsteuer nach eigenen Vorstellungen regeln, nicht gezwungen sind, doppelte Erklärungen abzugeben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr 2018 das geltende Recht als verfassungswidrig eingestuft. Nur wenn bis Ende dieses Jahres ein neues Gesetz beschlossen ist, darf es bis Ende 2024 weiter angewendet werden – andernfalls müssen die Kommunen auf mehr als 14 Milliarden Euro im Jahr verzichten. Die lange Übergangszeit soll es den Finanzämtern erlauben, die gut 35 Millionen Immobilien nach den neuen Regeln zu bewerten.

Nach dem nun geplanten Bundesrecht soll der Wert der Grundstücke und Gebäude weiterhin eine Rolle spielen, allerdings wird viel mit Pauschalen gearbeitet. Bayern will von der neuen Freiheit Gebrauch machen und die Grundsteuer künftig nur nach den Flächen erheben. Zudem ist eine neue Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke geplant. Dies würde Kommunen erlauben, die Eigentümer finanziell stärker unter Druck zu setzen, um Engpässe auf dem Wohnungsmarkt zu beseitigen.

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2019-10-16 10:58:00Z
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