Search

Lügde-Prozess: Hohe Haftstrafen und Sicherungsverwahrung - ZEIT ONLINE

Lügde-Prozess: Hohe Haftstrafen und Sicherungsverwahrung - ZEIT ONLINE

Hohe Haftstrafen und Sicherungsverwahrung für die Hauptangeklagten – Seite 1

Im Missbrauchsfall von Lügde hat das Landgericht Detmold ein Urteil gesprochen: Der Angeklagte Andreas V. wurde zu einer Haftstrafe von 13 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, der zweite Haupttäter Mario S. erhielt eine Strafe von 12 Jahren, ebenfalls mit der anschließenden Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.

Sicherungsverwahrung ist zeitlich nicht begrenzt

Die Anklage hatte 14 Jahre Haft für V. gefordert und 12 Jahre und sechs Monate Gefängnis für S. – in beiden Fallen mit Sicherungsverwahrung. Sicherungsverwahrung wird gegen Täter verhängt,  bei denen ein Hang zur Begehung von erheblichen und für die Allgemeinheit gefährlichen Straftaten besteht. Rechtlich zählt die Sicherungsverwahrung nicht zur Strafe, sie ist zudem grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Die zuständige Strafvollstreckungskammer muss regelmäßig überprüfen, ob ein Grund dafür vorliegt, dass die Sicherungsverwahrung fortbesteht. 

Der Prozess wurde nach Angaben des Landgerichts Detmold um Gewalttaten an 34 Kindern geführt. Insgesamt sollen mindestens 41 Kinder missbraucht worden sein. Einem der Hauptangeklagten, dem Dauercamper Andreas V., warf die Staatsanwaltschaft fast 300 Straftaten vor: Im Sommer 1998 und später im Zeitraum zwischen 2008 bis 2018 habe er insgesamt 23 Mädchen teilweise schwere sexuelle Gewalt angetan. Bei Durchsuchungen hatte die Polizei fast 900 Bild- und Videodateien gefunden, die sexuelle Übergriffe auf Minderjährige zeigen.

Ebenfalls als Haupttäter angeklagt war Mario S., ein 34-jähriger Mann aus Steinheim nahe der niedersächsischen Landesgrenze. Ab 1999 soll er über 20 Jahre lang acht Mädchen und neun Jungen in insgesamt 162 Fällen teils schwer missbraucht haben. Der Anklage zufolge wurden bei S. rund 4.800 Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischem Material sichergestellt.

Alle missbrauchten Kinder seien zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen, die jüngsten waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Kindergartenalter.

Die über Jahrzehnte andauernden Missbrauchsserie von Lügde war Anfang des Jahres bekannt geworden. Bereits am ersten Verhandlungstag Ende Juni hatten beide Angeklagten gestanden. Einen weiteren Mann, der an mindestens vier Videoübertragungen beteiligt gewesen sein soll, hat das Gericht zu einer zweijährigen Strafe auf Bewährung und einer Therapie verurteilt. Die Staatsanwaltschaft, die ein höheres Strafmaß verlangt hatte, legte Revision ein.

Skandal um Ermittlungspannen

Der Missbrauchsfall von Lügde ist einer der größten bekannten Missbrauchsfälle in Deutschland – und er ist ein Fall, in dem die Zahl der Pannen und Fehler in der Ermittlungsarbeit erstaunt: Ein Sonderermittler des nordrhein-westfälischen Innenministeriums ermittelt gegen insgesamt 14 Beschuldigte, darunter Polizisten und Jugendamtmitarbeiter, wegen Strafvereitelung im Amt und Verletzung der Fürsorgepflicht. Dem Jugendamt etwa wird vorgeworfen, dem Angeklagten Andreas V. trotz instabiler Lebens- und Wohnverhältnisse ohne eingehende Prüfung eine Pflegetochter anvertraut zu haben. Später soll er durch sie weitere Kinder angelockt haben. Bei der zuständigen Polizeistelle verschwanden rund 150 für den Fall relevante Datenträger.

Nach Auffassung des Landesinnenministeriums von Nordrhein-Westfalen hätte der sexuelle Missbrauch spätestens ab 2016 verhindert werden können.

Let's block ads! (Why?)



2019-09-05 07:18:06Z
https://www.zeit.de/gesellschaft/2019-09/luegde-prozess-hohe-haftstrafen-und-sicherungsverwahrung

Lesen Sie später weiter >>>>




Bagikan Berita Ini

0 Response to "Lügde-Prozess: Hohe Haftstrafen und Sicherungsverwahrung - ZEIT ONLINE"

Post a Comment

Powered by Blogger.