Thüringens neu gewähltem Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP) stehen durch seinen Amtsantritt mindestens 93.000 Euro an Gehalt und Übergangsgeld zu. Die Summe erhöhe sich mit jedem weiteren angebrochenen Monat im Amt, berichtete zuerst das Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND).
Die Staatskanzlei in Erfurt bestätigte, dass nach dem Ministergesetz die Mitglieder der Landesregierung von Anfang des Monats, in dem ihr Amtsverhältnis beginnt, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem das Amtsverhältnis endet, ein Amtsgehalt erhalten. Für den Ministerpräsidenten seien das rund 16.100 Euro, sowie eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 766 Euro.
Außerdem erhalte Kemmerich einen Familienzuschlag in Höhe von 153 Euro, weil er verheiratet ist, berichtet RND.
Anspruch auf Übergangsgeld ab dem ersten Tag
Zusätzlich habe sich Kemmerich bereits mit seiner bisherigen eintägigen Amtszeit, die rechtlich wie ein Monat behandelt wird, den Anspruch auf ein Übergangsgeld erworben, das ab dem ersten Monat nach dem Ausscheiden aus dem Amt gewährt wird.
Es wird laut Gesetz mindestens sechs und maximal zwölf Monate gezahlt. Kemmerich erhalte demnach in den ersten drei Monaten insgesamt 50.312,22 Euro und für die Monate vier bis sechs noch einmal 25.156,11 Euro; in der Summe also ein Übergangsgeld von 75.468,33 Euro.
Einen Anspruch auf Ruhegeld erwirbt laut Gesetz nur, wer mindestens zwei Jahre im Amt ist.
Finte der AfD brachte Kemmerich ins Amt
Kemmerich war am Mittwoch im Thüringer Landtag mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Die rechtspopulistische AfD hatte mit Christoph Kindervater im dritten Wahlgang zwar einen eigenen Kandidaten aufgestellt, ihn aber nicht gewählt. Die Fraktion unter Führung von Björn Höcke votierte geschlossen für Kemmerich, der die Wahl annahm.
Am Donnerstagmittag - also 24 Stunden nach seiner Wahl - kündigte Kemmerich seinen Rücktritt an und stellte einen Antrag seiner fünfköpfigen FDP-Fraktion auf Selbstauflösung des Landtags in Aussicht. Das soll Neuwahlen ermöglichen.
2020-02-06 19:09:00Z
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