
Dreister Millionencoup: Mit Schubkarre und Rollbrett verschwindet 2017 eine 100 Kilogramm schwere Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum. Nach einem zähen Indizienprozess verurteilt das Landgericht nun drei der vier Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen.
Knapp drei Jahre nach dem spektakulären Diebstahl einer 100 Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum sind drei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Zwei der Verurteilten gehören zu einer poilzeibekannten arabischstämmigen Großfamilie. Sie bekamen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Ein damaliger Wachmann des Museums, der die Diebe zuvor mit Informationen versorgte, muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Ein drittes Clanmitglied wurde freigesprochen.
Damit blieb das Strafmaß unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Laut Anklage stiegen drei der Beschuldigten am 27. März 2017 zwischen 3.20 Uhr und 3.50 Uhr durch das Fenster des Umkleideraums in das Bode-Museum ein. Sie zerstörten die Vitrine, hievten die Goldmünze auf ein Rollbrett und brachten sie zurück in den Umkleideraum. Dort wuchteten sie sie durchs Fenster, transportierten sie in einer Schubkarre über einen S-Bahndamm und ließen sie mit einem Seil in einen Park herab. In einem Auto fuhren sie mit ihrer Beute davon.
Der vierte Angeklagte hat die Diebe der Staatsanwaltschaft zufolge mit wichtigen Informationen versorgt. Er war Mitarbeiter einer Firma im Auftrag des Museums, das zum Weltkulturerbe Museumsinsel gehört. Er soll zuvor den Ort ausgekundschaftet haben. Möglicherweise wurde der Diebstahl durch Sicherheitsmängel begünstigt. So war die Alarmanlage des Fensters defekt, über das die Diebe in das altehrwürdige Gebäude eindrangen.
Beweislage war sehr schwierig
Wegen der schwierigen Beweislage dauerte der Prozess mehr als ein Jahr. So konnte bislang nicht im Entferntesten geklärt werden, was aus der Beute wurde und wo sie geblieben ist. Ermittler gehen mittlerweile davon aus, dass die Münze zerkleinert und Stück für Stück verkauft wurde. Als Indizien galten nachgewiesene Goldpartikel auf Kleidungsstücken der Angeklagten. Es habe sich um "höchstreines Gold" gehandelt, so ein Experte, den das Gericht befragt hatte. "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind die Goldpartikel identisch mit dem Gold der Goldmünze."
Die Verteidiger der jungen Männer äußerten jedoch Zweifel. Der Gutachter habe laut Verteidigung keinen Reinheitsgehalt von 99,999 Prozent feststellen können, wie es die verschwundene Münze aufweist. Der Goldstaub könne daher auch aus anderen Quellen stammen. Gold als Geldanlage sei heutzutage schließlich überaus beliebt. Und auch andere Spuren, wie Glassplitter an einem Handschuh in der Wohnung eines Angeklagten, sowie DNA an einem Seil in Tatortnähe und Vermummte auf einer Überwachungskamera, reichten nicht aus, um die Angeklagten wegen des Diebstahls zu verurteilen, war sich die Verteidigung sicher. Bei den meisten Indizien handle es sich um bloße "Schein-Indizien".
2020-02-20 09:22:30Z
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