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Brexit: Einreise, Online-Handel, EU-Haushalt – Was sich nun ändert - WELT

Brexit: Einreise, Online-Handel, EU-Haushalt – Was sich nun ändert - WELT

Ab Samstag ist das Vereinigte Königreich kein Teil der EU mehr: Zum 1. Februar wird der Brexit vollzogen. Eine Übergangsfrist verhindert grundlegende Änderungen bis mindestens Jahresende. Wie sich der Austritt ab 2021 auf den Alltag vieler europäischer Bürger und Verbraucher auswirkt, hängt einerseits vom jüngst ratifizierten Ausstiegsvertrag ab.

Und von ab März beginnenden Verhandlungen zwischen London und Brüssel, beispielsweise über ein Freihandelsabkommen. Diese Gespräche könnten sich noch über Jahre hinziehen – womit für Unternehmen auf beiden Seiten des Ärmelkanals die Unsicherheit anhält.

Bürgerrechte

Merken werden die Bürger ab dem 1. Februar zunächst nicht viel, weder die britischen noch die auf dem Kontinent. Denn bis Ende des Jahres gelten alle EU-Regeln wie bisher. London ist dann als Drittstaat weiter dem Acquis, der Gesamtheit des gültigen EU-Rechts, unterworfen – obwohl es bei seinen Regeln nicht mehr mitbestimmen darf. Zu Beginn dieser Woche nahm zum letzten Mal ein britischer Minister an einem Rat in Brüssel teil.

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London muss bis Ende dieses Jahres weiter Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs respektieren und seinen Anteil an Brüssels Haushalt zahlen, den es in den kommenden elf Monaten schuldet. Bürger aus den 27 EU-Staaten können sich bis zum 31. Dezember wie bisher uneingeschränkt in Großbritannien und Nordirland niederlassen.

Sie können dann auch noch den „Settled Status“ beantragen, mit dem sie einen Aufenthaltsstatus bekommen. Dasselbe gilt für Briten in den EU-Ländern, die abhängig vom Land, in dem sie leben, Anmeldeverfahren durchlaufen müssen.

EU-Institutionen

Britische Regierungsvertreter werden ab 1. Februar weder im Rat noch in der EU-Kommission sitzen. Beamte, die jetzt in Brüssel arbeiten, können aber bleiben. Mit dem Weggang der Briten verkleinert sich das Europaparlament von 751 auf 705 Sitze. Allein 27 britische Sitze werden umverteilt auf Länder, die sich unterrepräsentiert sahen. Die Niederlande, Spanien, Italien und auch Frankreich profitieren vom Brexit.

Auch die konservative Europäische Volkspartei gewinnt dazu und hat künftig fünf Mandate mehr. Alle anderen Parteienfamilien lassen Federn. Die Sozialdemokraten verlieren sechs, der Block der Liberalen elf Sitze, die Grünen sieben. Das kann bei umstrittenen Abstimmungen in der Zukunft durchaus eine Rolle spielen.

Einreisebestimmungen

Bis Ende des Jahres genügt EU-Bürgern bei der Einreise ins Vereinigte Königreich noch der Personalausweis, anschließend ist dafür – nach jetzigem Verhandlungsstand – ein gültiger Reisepass notwendig. Eine Visumspflicht ist für Aufenthalte von bis zu drei Monaten nicht vorgesehen. Durch die Grenzkontrolle müssen Reisende aus der EU ohnehin, da Großbritannien nie zum europäischen Schengen-Raum gehört hat.

Rechte von Reisenden

Die europäischen Fahrgastrechte von Bus- und Bahnreisenden sowie Fährpassagieren gelten laut dem Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl auch nach dem Brexit weiter – für grenzüberschreitende Fahrten oder solche im Vereinigten Königreich. Wie es nach der Übergangsphase um die Fluggastrechte steht, ist weniger klar. Laut britischer Regierung soll das EU-Recht für Airlines mit Sitz in der EU in jedem Fall weiter gelten.

Online einkaufen

Unabhängig davon, ob das Vereinigte Königreich am Ende vielleicht sogar im europäischen Wirtschaftsraum bleibt oder es womöglich keinen weiteren Vertrag neben dem bloßen Austrittsabkommen gibt: Käufer britischer Waren werden laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht benachteiligt, „denn auch bei Einkäufen außerhalb der EU gelten diverse EU-Verbraucherschutzrechte“ wie das 14-tägige Widerrufsrecht und eine Gewährleistung von zwei Jahren.

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Allerdings mit einer Einschränkung: Britische Onlineshops müssen ihr Geschäft auch „auf den deutschen Markt ausrichten“, andernfalls gilt das heimische Recht. Laut vzbv ist dieses momentan zwar noch ebenso streng. Unter Umständen dürften Anbieter deutschen Verbrauchern aber „nach einem Austritt ohne Abkommen die Bestellung oder Lieferung nach Deutschland komplett verweigern“.

Zölle

Grundsätzlich gilt: Sollte kein Verbleib in der Zollunion oder ein entsprechendes Handelsabkommen beschlossen werden, drohen bald Zölle im Warenverkehr mit der EU. Die Verbraucherzentralen verweisen darauf, dass die von beiden Seiten nicht gewünscht sind, fordern aber, dies auch in einem „Zollpräferenzabkommen für private Importe von Verbrauchern“ festzuschreiben.

Unabhängig davon könnte es ab 2021 unter anderem wegen unterschiedlicher Produktstandards vermehrt zu Kontrollen im Handel kommen, inklusive Lieferverzögerungen oder Engpässen.

Banken und Versicherungen

Nach dem Brexit können britische Finanzdienstleister laut vzbv nur noch dann Verbraucher im europäischen Ausland bedienen, wenn sie auch „über eine Konzerngesellschaft in der EU verfügen“. Viele Unternehmen, auf die das zunächst nicht zutraf, hätten aber schon entsprechend reagiert oder würden ihre Kunden andernfalls kontaktieren. Dabei müsse aber noch sichergestellt werden, dass sich ein etwaiger Vertragswechsel nicht negativ auf die Konditionen für die Kunden auswirke.

Weitere unklare Punkte

Mit dem Brexit gelten auch die EU-weiten Roaming-Regeln nicht mehr auf der Insel. Verbraucherschützer sehen bislang kein Anzeichen dafür, dass die Preise für Telefonie, SMS oder mobile Daten damit steigen – was sich aber noch ändern kann. Unklar ist darüber hinaus zum Beispiel, ob die Europäische Krankenversicherungskarte oder der EU-Führerschein nach der Übergangsphase weiter ohne Einschränkungen von den Briten anerkannt werden.

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2020-01-31 09:32:00Z
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