
Warum übernimmt der Bund Entschädigungszahlungen für den insolventen Reiseveranstalter Thomas Cook? Wie kommen Kunden an ihr Geld? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Was ist passiert?
Der Reiseveranstalter Thomas Cook hatte am 25. September Insolvenz angemeldet - in Deutschland war die Aufregung groß: 140.000 Kunden saßen zeitweise an ihrem Urlaubsort fest - oder konnten erst gar nicht zur langersehnten Traumreise aufbrechen. Nun machen sie und auch viele Hotelbetreiber beim Reiseveranstalter Entschädigungsansprüche geltend, die großteils über den Versicherer Zurich-Versicherung abgesichert sind.
Dieser hat jedoch signalisiert, dass er nur 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr übernehmen wird - und beruft sich dabei auf geltendes deutsches Recht, das die Haftungsverpflichtung auf diese Summe deckelt. Die Bundesregierung hat daher nun verkündet, dass sie für Thomas-Cook-Kunden in die Bresche springt - und die Deckung der restlichen Schäden selbst übernehmen will.
Warum wird der Bund aktiv?
In einer Mitteilung der Bundesregierung heißt es: "Das deutsche Reiserecht orientiert sich bei der Begrenzung der Kundengeldabsicherung an der Größe der bisher bekannten Insolvenzen von Reiseveranstaltern. Die Thomas-Cook-Pleite sprengt diesen Rahmen bei weitem." Es sei den Kunden nicht zumutbar, sich im Alleingang an die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen zu machen, um an ihr Geld zu kommen - denn: "Tausende von Klageverfahren - gegebenenfalls sogar gegen verschiedene Beteiligte - müssten geführt werden. Langjährige Rechtsstreitigkeiten mit entsprechend hohen Anwalts- und Verfahrenskosten - bei ungewissem Ausgang - wären die Folge", meint der Bund.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sagte in einer Pressekonferenz, es sei zudem bislang nicht geklärt, ob die Haftungssumme überhaupt richtig berechnet wurde.
Mit der Übernahme der Kosten soll eine Prozesslawine verhindert und der "Vertrauensschutz" gewahrt werden. "Die Kunden von Thomas Cook haben auf den Sicherungsschutz vertraut, der ihnen laut Paragraph 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusteht - dieser soll auch garantiert werden", sagte Marius Leber, Sprecher für Zivilrecht im Bundesjustizministerium, im Gespräch mit tagesschau.de.
Um wie viel Geld geht es?
Dazu gibt es noch keine offiziellen Angaben. Das Bundesjustizministerium verweist darauf, dass die Verjährungsfrist für Entschädigungsforderungen beim Versicherer erst in zweieinhalb Jahren abläuft - daher lasse sich die Summe, die auf den Bund an Ausgaben zukommt, noch nicht feststellen.
Bis Anfang November hatte die Zurich Versicherung nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios bereits einen Schaden von 250 Millionen Euro registriert. Experten gehen von 300 bis 500 Millionen Euro aus.
Was müssen Kunden jetzt tun?
In der Mitteilung der Bundesregierung heißt es: "Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren." Die Bundesregierung werde sie Anfang 2020 über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren.
Über das genaue Vorgehen werde noch mit dem Insolvenzverwalter und der Versicherung gesprochen, sagte Justizministerin Lambrecht. Niemand müsse Angst haben, gegenwärtig eine Reise anzutreten.
Das Bundesjustizministerium weist auf die Möglichkeit hin, sich mit Verbraucherschutzverbänden in Verbindung zu setzen.
Wie ist der Schritt der Bundesregierung zu bewerten?
Erste Anwälte haben sich laut der Nachrichtenagentur dpa bereits in Stellung gebracht und werfen dem Gesetzgeber vor, geltendes EU-Recht nicht korrekt umgesetzt zu haben, das Pauschalreisenden "vollumfänglichen Schutz" im Insolvenzfall garantiert.
Die Justizminister der Länder hatten den Bund jüngst aufgefordert, eine Erhöhung der Haftungsbegrenzung zu prüfen.
Das Bundesjustizministerium hält dagegen, die Summe von 110 Millionen betrage fast das Vierfache der größten vor der Thomas-Cook-Pleite bekannten Haftungssumme - nämlich 30 Millionen Euro. Im aktuellen Fall hat sie sich dennoch als niedrig angesetzt erwiesen.
Gibt es Kritik am Einspringen des Bundes?
Die Opposition ist mit den Ausgaben, die auf den Bund zukommen, unzufrieden: "Dass nun der Steuerzahler einspringen soll, ist ein Schuldeingeständnis der Großen Koalition. Sie hat die EU-Gesetzgebung offenbar mangelhaft umgesetzt", sagte Michael Theurer, der stellvertretende Fraktionschef der FDP. "Es kann nicht angehen, dass Risiken verstaatlicht und Gewinne privatisiert werden."
Klaus Müller, der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, begrüßte die Entscheidung hingegen: Wichtig seien nun unbürokratische Auszahlungen und eine bessere zukünftige Absicherung von Pauschalreisen, forderte er.
2019-12-11 11:35:00Z
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