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14-jähriger Schüler soll hinter falscher Todesanzeige stecken - BR24

14-jähriger Schüler soll hinter falscher Todesanzeige stecken - BR24

Die Kripo Dillingen hat dem BR bestätigt, dass sie im Fall der falschen Todesanzeige einen Tatverdächtigen ermittelt hat. Demnach handelt es sich um einen 14-jährigen Schüler der Maria-Stern-Realschule in Nördlingen. Er soll hinter der falschen Todesanzeige über einen 13-jährigen Schüler stecken, die am vergangenen Freitag in der "Augsburger Allgemeinen" geschaltet worden war.

14-jähriger Schüler bestreitet den Tatvorwurf

Der tatverdächtige Junge wurde nach Angaben der Polizei bereits am Freitag im Beisein seiner Eltern befragt. Er streitet die Vorwürfe jedoch ab. Bei einer Durchsuchung wurden am Freitag zahlreiche Medienträger sichergestellt, darunter Handys und ein Laptop. Sie müssen erst noch ausgewertet werden.

Augsburger Allgemeine will Strafanzeige erstatten

Auf BR-Anfrage erklärte die Augsburger Allgemeine, in der die falsche Todesanzeige abgedruckt war, dass sie intensiv mit der Kriminalpolizei zusammen arbeite. Die Anzeige sei online gebucht worden, der oder die Auftraggeber haben eine falsche Bankverbindung angegeben. "Wir sehen uns ebenfalls als Geschädigte und werden entsprechend Strafanzeige erstatten. Wir haben alle Online-Veröffentlichungen der betreffenden Anzeige auf unseren Portalen gelöscht", heißt es in der Mitteilung weiter. Man werde die "Plausibilitätsprüfungen und Sicherheitsmechanismen" des Verlages überprüfen, um zukünftige Fälle möglichst zu vermeiden.

Zeitung hat nur "eingeschränkte Prüfungspflicht" bei Todesanzeigen

Rechtliche Konsequenzen hat die Augsburger Allgemeine wohl nicht zu befürchten. Laut Ricarda Veigel, Justiziarin beim Verband der Zeitungsverleger BDZV, besteht beim Zeitungsverlag lediglich eine eingeschränkte Prüfungspflicht, da es sich bei einer Anzeige nicht um eigene, sondern um fremde Inhalte handelt: "Hier ist primär der Inserent verantwortlich. Die Zeitung muss lediglich darauf achten, dass kein offensichtlicher, eindeutiger oder schwerwiegender Rechtsverstoß vorliegt", sagt Veigel. Es müsse also auf den ersten Blick ersichtlich sein, dass die Anzeige vom "Gewohnten" abweicht.

Polizei ermittelt wegen Cyber-Mobbing an Realschule

Laut Polizei sind die Ermittlungen zu dem Gesamtkomplex Cyber-Mobbing an der Maria-Stern-Realschule noch nicht abgeschlossen und werden auch noch eine "geraume Zeit in Anspruch nehmen". Unbekannte hatten an der Schule über Schul-E-Mail-Adressen Drohungen ausgesprochen und Porno-Links verschickt. Außerdem waren auf den Namen der Schüler und mit fremden Bankdaten Handyverträge abgeschlossen und Reisen gebucht worden.

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2019-12-16 12:08:00Z
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