Am Dienstag ist es soweit: Dann will der Berliner Senat seinen umstrittenen Mietendeckel beschließen. Dieser soll fünf Jahre gelten und bis 2021 die Mieten auf dem heutigen Niveau einfrieren. Danach soll ein Inflationsausgleich von 1,3 Prozent im Jahr erlaubt sein. Darüber hinaus legt die Landesregierung Obergrenzen fest. Zahlen Mieter deutlich mehr, sollen sie eine Senkung verlangen dürfen. Das sehen die Eckpunkte vor, auf die sich SPD, Linke und Grüne geeinigt haben.

Gelten soll der Mietendeckel für die 1,5 Millionen Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, und zwar rückwirkend zum 18. Juni. An dem Tag hatte der Senat seine Pläne erstmals vorgestellt. Die Tabelle mit den Maximalmieten definiert je nach Baujahr und und Ausstattung eines Gebäudes zwölf absolute Mietobergrenzen. Die unterste liegt bei 3,92 Euro kalt je Quadratmeter für Wohnungen bis Baujahr 1918, die weder eine Zentralheizung noch ein Bad haben. Die obere Grenze zieht der Senat bei 9,80 Euro für Wohnungen aus den Jahren 2003 bis 2013, die – in diesen Baujahren wenig überraschend – sowohl eine Zentralheizung als auch ein Bad haben. Wohnungen von 2014 an sind vom Mietendeckel ausgenommen; auf diese Weise will die Landesregierung den Neubau schützen.
Wenn eine Bestandsmiete die in der Tabelle festgelegte Obergrenze um mehr als 20 Prozent übersteigt, ist sie nach Definition des Senats „Wucher“. Die Bewohner sollen dann die Absenkung auf den Wert von 120 Prozent beantragen können.
Noch stärker schreitet die Politik bei Wiedervermietungen ein: Falls die Vormiete über dem in der Tabelle angegebenen Wert liegt, soll der neue Mieter nur letzteren zahlen müssen. Davon dürften diejenigen profitieren, die im vergangenen Jahr in einen der teurer gewordenen Innenstadtbezirke gezogen sind oder es demnächst tun. Dort lagen die Angebotsmieten zuletzt im Durchschnitt bei 12 Euro und mehr, also deutlich über den mutmaßlichen Obergrenzen.
250 Mitarbeiter will der Senat für den Mietendeckel einstellen. Die neuen Mitarbeiter sollen auch über die Modernisierungen wachen, nach denen die Miete um maximal 1 Euro je Quadratmeter steigen darf. Mit dem Konzept setzt vor allem die Linke ihre Forderungen durch. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte dagegen dafür plädiert, jährlich moderate Erhöhungen zu erlauben und sich vor Mietsenkungen „zu hüten“.
„Mietenstopp führt nicht zu mehr Wohnraum“
Als sicher gilt, dass der Mietendeckel das Bundesverfassungsgericht beschäftigen wird. CDU und FDP haben Normenkontrollklagen angekündigt. Der Immobilienverband IVD kritisiert die Rückkehr „zur sozialistischen Wohnungspolitik“. Das größte private Immobilienunternehmen in der Stadt, die Deutsche Wohnen, spricht von einem „Frontalangriff“. Der Berliner Mieterverein lobt ihn dagegen als „historisch“.
Die Entwicklung in Berlin wird auch in anderen Städten aufmerksam verfolgt. In Bayern sammeln Mietervertreter derzeit Unterschriften für ein Volksbegehren zu einem Mietenstopp, der in 162 Städten und Gemeinden für sechs Jahre gelten soll. Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) will Mieterhöhungen auf jährlich 1 Prozent begrenzen, stößt aber auf Widerstand der schwarz-grünen Landesregierung. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hat sich von den Plänen seiner Berliner Parteifreunde für einen staatlichen Mietendeckel distanziert. „Enteignungen und Mietenstopp führen nicht zu mehr Wohnraum, sondern untergraben die Investitionsbereitschaft für den Mietwohnungsbau“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Im Vergleich europäischer Hauptstädte ist Berlin noch günstig. Neuvertragsmieten haben sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Laut Mietspiegel, in den auch Bestandsverträge einfließen, zahlen die Berliner im Durchschnitt 6,72 Euro je Quadratmeter.
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Mehr erfahren2019-10-22 05:42:00Z
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