Nun sollen es die Juristen richten. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin will Greenpeace gemeinsam mit drei Bauernfamilien die Bundesregierung auf ihr Klimaschutzziel für 2020 verpflichten.
Von Claudia Kornmeier, ARD-Rechtsredaktion
Vertrocknete Felder, Kühe im Hitzestress, verfaulte Kirschen: Die Folgen des Klimawandels bekommen Landwirte ganz konkret zu spüren. Drei Familien von Ökobauern aus Brandenburg, von der Nordsee und aus dem Alten Land bei Hamburg wollen diese Bedrohung ihrer Existenzen nicht länger hinnehmen. Ihre Hoffnungen in die Politik haben sie verloren. Stattdessen setzen sie jetzt auf Juristen - genauer auf das Verwaltungsgericht Berlin.
Dort haben sie gemeinsam mit der Umweltorganisation Greenpeace die Bundesregierung verklagt. Heute verhandelt das Verwaltungsgericht über diese erste deutsche Klimaklage. Die Familien werfen der Regierung vor, nicht genug für den Klimaschutz zu tun.
Gericht soll Regierung zu mehr Klimaschutz verpflichten
Denn 2007 hatte sich das Kabinett vorgenommen: Bis 2020 soll der Ausstoß von Treibhausgas gegenüber 1990 um 40 Prozent reduziert werden. Mittlerweile hat die Bundesregierung selbst eingeräumt, dass Deutschland voraussichtlich nur eine Reduktion um 32 Prozent erreichen wird.
Damit geben sich die drei Bauernfamilien und Greenpeace nicht zufrieden. Sie wollen erreichen, dass das Gericht die Bundesregierung dazu verpflichtet, alles zu tun, um das Klimaschutzziel 2020 noch zu erreichen. Außerdem soll all das Kohlendioxid (CO2) zusätzlich eingespart werden, das in den vergangenen Jahren laut dem ursprünglichen Plan der Bundesregierung zu viel ausgestoßen worden ist. Ihre Klagen stützen sie auf die Eigentums- und Berufsfreiheit sowie auf das Grundrecht auf Leben und Gesundheit.
Nur eine politische Absichtserklärung?
Das Problem an der Sache: Das Klimaschutzziel 2020 war ein Kabinettsbeschluss. War das nun eine bloße politische Leitlinie, die konkreter Umsetzung etwa durch Gesetze bedurfte? Die Kläger sagen nein, das Klimaschutzziel 2020 sei keine reine politische Absichtserklärung. Die Bundesregierung habe sich damit vielmehr selbst gebunden, und zwar nicht nur intern, sondern auch gegenüber den Bürgern.
Der Gedanke dahinter: Der Staat ist verpflichtet, die Grundrechte seiner Bürger zu schützen - das ist eine verfassungsrechtliche Pflicht. Und mit dem Klimaschutzziel 2020 habe die Bundesregierung genau diese Verpflichtung erfüllen wollen, argumentieren die Kläger. Die Regierung könne das Klimaschutzziel deshalb nicht einfach so aufgeben. Im Übrigen habe sie ja auch über Jahre versucht, ihren Schutzpflichten nachzukommen, und das selbst gesteckte Klimaziel zur Grundlage von Gesetzen gemacht.
Kontrolle durch Gericht eingeschränkt
Eine weitere Schwierigkeit: Wenn es um die Frage geht, ob der Staat die Grundrechte seiner Bürger ausreichend schützt, dann sind die Kontrollmöglichkeiten der Gerichte eingeschränkt. Denn da haben der Gesetzgeber und auch die Regierung einen Entscheidungs- und Beurteilungsspielraum. Den brauchen sie, um im politischen Prozess Interessen in Ausgleich zu bringen. Sie müssen wirtschaftliche, politische und auch haushaltsrechtliche Erwägungen berücksichtigen, Kompromisse schließen.
Das bedeutet: Gerichte können nur prüfen: Hat der Staat offensichtlich versagt beim Schutz der Grundrechte seiner Bürger? Es wird nicht einfach werden für die Kläger, das darzulegen. Vor dem Verwaltungsgericht wird nun aber erst einmal in erster Instanz verhandelt. Die Klimaklage könnte die Gerichte also noch eine Weile beschäftigen.
Wenn die Kläger den Prozess tatsächlich gewinnen sollten, wird es schwierig für die Bundesregierung, das angestrebte Ziel überhaupt noch zu erreichen. Konkrete Maßnahmen wollen auch die Kläger weder der Bundesregierung noch dem Gesetzgeber vorschreiben lassen. Denkbar seien aber eine Vielzahl von Maßnahmen, heißt es in der Klagebegründung - etwa Kohlekraftwerke abschalten oder Maßnahmen, um private Fahrzeuge im Verkehr zu reduzieren.
Internationale Vorbilder
Die Anwältin der Kläger, Roda Verheyen, ist in der Szene keine Unbekannte. Gemeinsam mit anderen Juristen führt sie eine ähnliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Dort haben mit der Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen zehn Familien aus Europa, Kenia und Fidschi die Europäische Union verklagt. Ihnen ist das EU-Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 40 Prozent unter den Wert von 1990 zu drücken, nicht genug. Sie wollen vor Gericht eine Verschärfung dieses Klimaziels durchsetzen.
In den Niederlanden konnten Aktivisten des Bündnisses Urgenda (Urgent Agenda) einen Erfolg verbuchen. In den ersten beiden Instanzen haben sie eine Klimaklage gegen den Staat gewonnen. Die Gerichte verpflichteten die niederländische Regierung, weitergehende Maßnahmen für eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 25 Prozent bis 2020 zu ergreifen.
2019-10-31 03:59:00Z
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