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Media Markt und Saturn werden von der Verbraucherschutzzentrale verklagt. Diese wirft den Händlern im Rahmen des PlayStation-5-Launches Irreführung der Kunden und geschäftswidrige Praktiken vor.
Die Verbraucherzentrale Sachsen reicht Klage gegen die MMS E-Commerce GmbH ein. Wie GamesWirtschaft berichtet, geht es dabei um den Launch der PlayStation 5 bei Media Markt und Saturn, die von der GmbH betrieben werden. Die Verbraucherzentrale hatte schon im Vorfeld der Klage eine Unterlassungserklärung von Media Markt und Saturn verlangt. Da diese nicht beantwortet wurde, folgt nun der Gang vor Gericht.
Die Verbraucherzentrale wirft den beiden Fachmärkten im Rahmen des PS5-Releases "irreführende geschäftliche Handlungen" und "verbraucherschutzwidrige Praktiken" vor. Der Grund: Eigentlich sollte die PlayStation 5 am 19. November 2020 an Vorbesteller ausgeliefert werden. Die Lieferungen verzögerten sich zunächst. Media Markt und Saturn gaben nur an, dass die PlayStation 5 schnellstmöglich bei den Kunden landen würde.
Warten auf die PlayStation 5
Allerdings hatte sich ein Großteil der Lieferung auf 2021 verschoben. Ihre Playstation bezahlen mussten die Vorbesteller trotzdem. Dies widerspreche jedoch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Media Markt und Saturn, kritisiert die Verbraucherzentrale. Darin ist festgelegt, dass der Kaufvertrag erst mit dem Versand der Ware oder der Versandbestätigung zustande kommt.
Mit einer schnellen Entscheidung ist nicht zu rechnen. Laut Verbraucherzentrale sei erst in zehn bis zwölf Monaten ein Urteil zu erwarten. Danach könnten die Parteien noch in Berufung gehen, was das Ganze noch weiter hinauszögern würde. Allerdings könnte die Zentrale damit einen wichtigen Präzedenzfall schaffen, weil viele Händler ähnliche AGB nutzen.
"PlayStation 5"-Wahnsinn: Händler verlost Kaufrecht für Konsolen
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