Der E-Mail-Anbieter Tutanota aus Hannover wird wieder einmal gerichtlich gezwungen, der Polizei bei der Überwachung von Verdächtigen zu helfen. Der laut Werbung »weltweit sicherste E-Mail-Service« schützt die Nachrichten seiner Kunden untereinander mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, speichert alle anderen E-Mails zumindest verschlüsselt ab. Das Landgericht Köln zwingt das Unternehmen nun, seinen Dienst so umzubauen, dass Ermittler einzelne Postfächer dennoch mitlesen können, um in einem Fall von Erpressung Hinweise auf die Täter zu erlangen.
Eine solche Überwachungsfunktion gab es bei Tutanota schon einmal, sie wurde im Juni 2019 aktiviert. Damals musste die Firma auf einen Beschluss des Amtsgerichts Itzehoe reagieren. Geschäftsführer Matthias Pfau sagte dem SPIEGEL damals, die Überwachung werde selektiv und nur für einzelne Accounts eingeschaltet, wenn ein entsprechender gültiger Gerichtsbeschluss vorliege: »Wir versuchen die Privatsphäre so gut wie möglich zu schützen und sind daher nicht glücklich, so eine Funktion einbauen zu müssen«. Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mails konnte und kann Tutanota nicht entschlüsseln, nur Sender und Empfänger können solche Nachrichten lesen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom selben Monat änderte sich die Lage für Tutanota. Der EuGH hatte entschieden, dass E-Mail-Anbieter – in dem Verfahren ging es um Gmail – keine Telekommunikationsdienste sind und gegenüber der Polizei daher nicht denselben Pflichten unterliegen. Als die Staatsanwaltschaft Hannover dann im November 2019 – ebenfalls in einem Fall von Erpressung – Hilfe bei der Überwachung einforderte, konnte Tutanota das vor dem Landgericht Hannover mit Verweis auf das EuGH-Urteil abwehren. Die Firma entfernte die Überwachungsfunktion wieder aus ihren Systemen.
Nach dem jetzt bekannt gewordenen Beschluss des Kölner Gerichts aus dem August 2020 baut Tutanota die Technik von damals nun wieder ein. »Auch wenn wir den Beschluss nicht nachvollziehen können, müssen wir diesen umsetzen«, teilte Tutanota-Sprecherin Hanna Bozakov dem SPIEGEL mit. Bis der Umbau abgeschlossen ist, dauere es aber »bis zum Jahresende«.
Tutanota strebt eine höchstrichterliche Entscheidung an
Vor allem stört sich Tutanota an der Argumentation des Gerichts, derzufolge ein E-Mail-Provider zwar kein Anbieter von Telekommunikationsdiensten ist, aber ein Mitwirkender sei. In der Strafprozessordnung heißt es: »Aufgrund der Anordnung einer Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation hat jeder, der Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und ihren im Polizeidienst tätigen Ermittlungspersonen diese Maßnahmen zu ermöglichen«.
Nur wird im Urteil, das dem SPIEGEL vorliegt, nicht erläutert, an welchem Telekommunikationsdienst Tutanota angeblich mitwirkt. Bozakov nennt das »absurd«.
Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), ehemals Richter am Berliner Landgericht, hält die Begründung des Landgerichts ebenfalls für »nicht überzeugend«. Er betrachtet es als fraglich, ob die Entscheidung europarechtlich zulässig ist.
Tutanota will gegen den Beschluss Beschwerde einreichen und bereitet »in einem ähnlichen Fall gerade eine Beschwerde am Bundesgerichtshof vor, um eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen«, sagt Bozakov.
Buermeyer betrachtet den Fall, so unerfreulich er für Tutanota sein mag, gleichzeitig als gutes Beispiel für die Notwendigkeit einer Verschlüsselung, die auch der Anbieter selbst nicht umgehen kann: »Die Lehre daraus ist: Jura wird uns nicht vor Überwachung schützen. Das kann nur die Kryptologie.«
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