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Familienministerium: Länger Elterngeld bei Frühgeburten - tagesschau.de

Familienministerium: Länger Elterngeld bei Frühgeburten - tagesschau.de

Das Elterngeld soll flexibler werden. Laut einem Entwurf aus dem Familienministerium soll es künftig die besondere Situation nach Frühgeburten berücksichtigen. Auch das Arbeiten in Teilzeit wird demnach erleichtert.

Eltern von Frühchen sollen künftig einen Monat länger Elterngeld erhalten, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen ist. So sollen Mütter und Väter mehr Zeit bekommen, "um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes besser auffangen zu können".

Das geht aus einem Entwurf für eine Elterngeldreform hervor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Er wurde vergangene Woche in die Abstimmung zwischen den Ministerien gegeben. Der Entwurf aus dem Bundesfamilienministerium sieht außerdem vor, dass Paare mit mehr als 300.000 Euro Jahreseinkommen künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben sollen. Bisher liegt die Grenze bei 500.000 Euro.

Zur Begründung heißt es im Entwurf: "Bei einem derart hohen Einkommen ist davon auszugehen, dass Elterngeld für die Entscheidung, in welchem Umfang zugunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbstätigkeit verzichtet werden soll, unerheblich ist."

Reform soll mehr Partnerschaftlichkeit bringen

Nach Angaben von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) gibt der Staat jährlich mehr als sieben Milliarden Euro für das Elterngeld aus. Giffey will es mit der Reform nach eigenen Angaben noch mehr auf Partnerschaftlichkeit ausrichten. Die Ministerin hatte in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass deutlich mehr Mütter als Väter länger für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben.

Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, aber schon wieder in Teilzeit zurück im Job sind, dürfen laut dem Entwurf in Zukunft 32 Stunden statt wie bisher 30 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Elterngeldanspruch zu verlieren. So werde beispielsweise eine Vier-Tage-Woche möglich, heißt es darin.

Zusätzlich werden die Regeln für den sogenannten Partnerschaftsbonus gelockert. Dabei handelt es sich um zusätzliches Elterngeld, das Paare erhalten können, wenn beide Eltern eine bestimmte Anzahl von Stunden in Teilzeit arbeiten und sich damit die Betreuung der Kinder teilen. Der Bonus stärke die Beteiligung von Vätern nachweislich, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Trotzdem werde er bisher nur von einer vergleichsweise kleinen Gruppe von Eltern in Anspruch genommen.

Änderungen sollen ab 2021 gelten

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten wollen. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat - abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Die Zahlungsdauer kann auch weiter gestreckt werden (ElterngeldPlus). Dafür sind die monatlichen Zahlungen dann kleiner. Eine Erhöhung des Elterngeldes ist nicht Bestandteil der Reform.

Geplant ist, dass die Neuregelungen im kommenden Jahr in Kraft treten. Dafür muss die Reform aber zunächst vom Kabinett beschlossen und dann von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

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2020-02-17 07:33:00Z
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