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Einigung mit Verbraucherzentralen: VW will Dieselkunden entschädigen - DER SPIEGEL

Einigung mit Verbraucherzentralen: VW will Dieselkunden entschädigen - DER SPIEGEL

In der Abgasaffäre bei Volkswagen haben sich der Konzern und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) auf einen Vergleich verständigt. Bei den Verhandlungen am Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) einigten sich beide Seiten auf eine "umfassende Vereinbarung", wie das Gericht mitteilte. Auf einer Pressekonferenz um 13 Uhr wollen beide Parteien Details mitteilen.

Nach SPIEGEL-Informationen zahlt VW insgesamt 830 Millionen Euro, für die einzelnen Kunden ergeben sich Entschädigungen zwischen 1350 und 6257 Euro. Wie hoch der jeweilige Anspruch ist, hängt unter anderem von Modell und Kaufzeitpunkt ab.

VW und VZBV überzogen sich mit Vorwürfen

In dem Mammutverfahren geht es um Schadensersatzforderungen von rund 430.000 Kunden des VW-Konzerns. Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, millionenfach Diesel-Abgaswerte durch eine Software manipuliert zu haben. Während VW in den USA Kunden mit Milliarden entschädigte, war der Konzern in Deutschland dazu lange nicht bereit. Der Verbraucherverband zog deshalb vor Gericht und begann mit VW Verhandlungen über einen Vergleich.

Bereits Mitte Februar standen VW und VZBV vor einer Einigung, der Vergleich platzte jedoch kurz vor dem Ziel. Beide Seiten schoben sich gegenseitig die Schuld dafür zu. Laut VW war das Abkommen an der Forderung des Anwaltsverbundes RUSS Litigation gescheitert, der ohne entsprechenden Leistungsnachweis 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs gefordert habe.

Der VZBV sowie die hinter RUSS stehenden Kanzleien Stoll, Sauer und Rogert wiesen den Vorwurf zurück. Sie hätten die erbrachten Leistungen sehr wohl aufgeschlüsselt, hieß es. Der Konzern habe den Vergleich platzen lassen, weil er selbst die Kontrolle über die Abwicklung behalten wolle. Das wies wiederum VW zurück. (Lesen Sie hier mehr zu den Hintergründen.)

OLG-Präsident vermittelte nach Streit

In der Folge nahmen die Parteien ihre Verhandlungen jedoch wieder auf. Vertreter von VW und des VZBV suchten mehrere Tage lang unter der Vermittlung des OLG-Präsidenten Wolfgang Scheibel, nach einer Lösung.

Scheibel, der bis 2015 Finanzstaatssekretär in Niedersachsen war, soll nach SPIEGEL-Informationen auch aus politischen Gründen aktiv geworden sein. Man sah in Bund und Land die Gefahr, dass das neu geschaffene Instrument der Musterfeststellungsklage diskreditiert wird. Es soll Verbrauchern bei großen Schadensfällen helfen, zu ihrem Recht zu kommen. Wäre gleich das erste Verfahren gescheitert, hätte dies den Ruf des deutschen Rechtssystems beschädigt.

Um Teil einer Musterfeststellungsklage zu werden, können sich Betroffene in ein Klageregister eintragen. Nach dem zwischenzeitlichen Ende der Vergleichsgespräche hatte der VZBV gefordert, alle Dieselkunden zu entschädigen und nicht nur diejenigen, die sich in das Klageregister eingetragen hatten.

VW übernimmt Anwaltskosten - wenn Kunde Vergleich zustimmt

Bei dem nun geschlossenen Vergleich tritt RUSS von der Abwicklung zurück. Verbraucher können ihren Anwalt frei wählen, VW zahlt jedem Anwalt pro Mandat 190 Euro. Da von den rund 430.000 VW-Kunden der Musterklage nur etwa 260.000 tatsächlich anspruchsberechtigt sind, ergeben sich für VW wiederum ziemlich genau 50 Millionen Euro an Anwaltskosten.

Allerdings übernimmt VW diese Kosten offenbar nur dann, wenn der betroffene Kunde dem Vergleich zustimmt. Wer die Schadensersatzklage gegen VW weiterverfolgen will, muss die Anwaltskosten selbst tragen. mit

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2020-02-28 09:17:00Z
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