Die Bundesregierung hat offenbar Zweifel an der Rechtmäßigkeit sogenannter Negativzinsen. Das berichtete die Passauer Neue Presse unter Berufung auf eine von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) veranlasste Prüfung. Diese habe ergeben, dass es für Banken "schon auf Basis der geltenden Rechtslage mit hohen rechtlichen Risiken behaftet ist, innerhalb bestehender Verträge die Aufwendungen für Negativzinsen einseitig an ihre Kunden weiterzugeben". Das Blatt beruft sich auf Angaben aus dem Finanzministerium.
Bisher werden Strafzinsen von vielen Banken für Einlagen ab einer bestimmten Höhe verlangt, etwa von mehr als 100.000 Euro. Die Geldinstitute begründen ihr Vorgehen mit den von der Europäischen Zentralbank (EZB) verlangten Negativzinsen für Einlagen.
Das Finanzministerium schließt dem Bericht zufolge ein staatliches Eingreifen nicht aus, wenn Sparer mit Negativzinsen bestraft werden. Jedenfalls verfüge die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) "über ausreichende aufsichtsrechtliche Instrumente, mit denen etwaige systematische Verstöße gegen diese Rechtslage unterbunden werden können". Das Ministerium will demnach aber zunächst die Entwicklung weiter beobachten.
Der CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach warnte vor einer weiteren Zunahme von Negativzinsen. "Die Spirale wird sich weiterdrehen", sagte er der Passauer Neuen Presse. Bald schon könnten auch Einlagen unterhalb von 100.000 Euro von Strafzinsen betroffen sein. Michelbach kritisierte dies als "eine fatale Entwicklung". Um Sparern eine Alternative zu bieten, schlug der CSU-Politiker einen staatlichen Innovationsfonds mit einem Garantiezins von zwei Prozent vor.
38 Geldinstitute verlangen Negativzinsen von Privatkunden
Mindestens 16 Institute, vor allem Volksbanken und Sparkassen, haben nach Daten des Internetportals Verivox in den ersten Wochen des Jahres 2020 Negativzinsen für Geldanlagen von Privatkunden eingeführt oder bestehende Strafzinsen erhöht. "Die Wucht der Negativzinswelle hat in diesem Jahr noch einmal deutlich zugenommen", sagte Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH.
Maier wies darauf hin, dass die Einführung zunächst nur für Neukunden gelte. Wolle eine Bank Strafzinsen von Bestandskunden erheben, müsse sie dies mit ihnen individuell vereinbaren.
Verivox wertete Preisaushänge von 800 Banken und Sparkassen aus, die im Internet veröffentlicht waren. Demnach verlangen aktuell 38 Institute Negativzinsen von Privatkunden – in der Regel für Guthaben auf dem Tagesgeldkonto. Hinzu kämen sieben Finanzhäuser, bei denen das Tagesgeldkonto Gebühren koste. Dadurch entstünden faktisch Negativzinsen, auch wenn sie nicht als solche ausgewiesen wurden.
2020-01-18 13:52:22Z
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