Das Dunkelfeld bei der Polizeigewalt könnte deutlich größer sein als bisher gedacht. In weitaus mehr Fällen als von Polizei und Staatsanwaltschaft erfasst könnte es zu ungerechtfertigter Gewaltausübung von Beamten in Konfliktsituationen mit Bürgern gekommen sein. Zu dem Ergebnis kommt eine Studie der Universität Bochum, die an diesem Dienstag vorgestellt wird und die der F.A.Z. vorab vorlag.
Für das groß angelegte Projekt des Kriminologen Tobias Singelnstein wurden Angaben von 3375 Betroffenen ausgewertet. Es handelt sich um eine Opferbefragung; nur ein geringer Teil der Fälle kam auch vor Gericht. Die Unterscheidung zwischen zulässiger Zwangsausübung und rechtswidriger Polizeigewalt ist zudem oft nicht leicht zu beurteilen. Auch wenn die Befragung nicht repräsentativ und die Aussagekraft deshalb begrenzt ist, gehen die Forscher davon aus, dass das Dunkelfeld bei der Polizeigewalt mehr als fünf Mal größer sein könnte als das von den Statistiken erfasste Hellfeld. Insgesamt zeigt sich, dass nur in 13 Prozent der untersuchten Fälle überhaupt ein Verfahren eingeleitet wurde.
Die meisten Befragten haben Gewalt bei politischen Demonstrationen erfahren. Mit 42 Prozent machen sie den größten Anteil aus. Zumeist handelt es sich um mittelgroße Demonstrationen mit bis zu 5000 Teilnehmern. In einem Drittel der Fälle warf die Polizei den Befragten Fehlverhalten vor, was zu einer Auseinandersetzung führte. Ein Viertel aller Befragten machte Gewalterfahrungen beim Besuch von Fußballspielen. In weiteren 20 Prozent der Fälle wurde die Polizei wegen eines Streits gerufen, wegen einer Ruhestörung oder einer Schlägerei. Insgesamt betrachtet sind die Befragten überwiegend männlich (72 Prozent), im Schnitt mit 26 Jahren jung und hoch gebildet. 71 Prozent der Befragten haben Fach- oder Hochschulreife.
Singelnstein hat in seiner Studie auch untersucht, wie die Justiz mit dem Vorwurf von Polizeigewalt umgeht – wenn es denn zu einem Strafverfahren kommt. In Fällen, in denen ein Ermittlungsverfahren geführt wurde, über dessen Ausgang die Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt der Umfrage schon entschieden hatte und in denen die Entscheidung den Betroffenen bekannt war, kommt der Kriminologe zu folgenden Ergebnissen: Nach Angabe der Betroffenen wurde in sieben Prozent der Fälle Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt beziehungsweise erlassen. Die Einstellungsquote betrug demnach 93 Prozent und weicht damit von den Zahlen amtlicher Statistiken ab, etwa von denen der Staatsanwaltstatistik des Statistischen Bundesamts.
Diese gibt allgemein Auskunft darüber, wie Ermittlungsverfahren ausgehen. 2018 erhob die Staatsanwaltschaft bei Verfahren gegen Polizisten demnach in nur 1,98 Prozent der Fälle Anklage. Betrachtet man alle Strafverfahren, die im Jahr 2018 erledigt wurden, ergibt sich dagegen eine durchschnittliche Anklagequote von 24 Prozent; sie ist also mehr als zehnmal höher als bei Verfahren gegen Polizisten. Warum die Ergebnisse der Studie etwas anders ausfallen, lässt sich laut Singelnstein nicht abschließend klären. Er verweist auf den nichtrepräsentativen Charakter der Studie. Möglicherweise hätten überdurchschnittlich viele Betroffene an der Befragung teilgenommen, deren Anzeige zur Anklage führte, sagte er der F.A.Z.
Die meisten der untersuchten Verfahrenseinstellungen wurden mit mangelndem Tatverdacht begründet. Insgesamt ging etwa die Hälfte der Einstellungen darauf zurück, dass der Verdächtige nicht identifiziert werden konnte. Bei Demonstrationen, Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen war das der häufigste Einstellungsgrund. Bei diesen Einsätzen stelle die Identifizierbarkeit „offenbar in besonderer Weise ein Problem dar“, heißt es in der Studie. Überraschend ist das nicht, denn Beamte treten hier in größeren Gruppen auf und tragen häufig Sturmmasken und Helme. Identifizierbar wären sie trotzdem, wenn es eine flächendeckende Kennzeichnungspflicht gäbe und Uniformen etwa mit Nummern versehen würden. Neun Bundesländer haben sie bisher eingeführt, unter ihnen Hessen, Rheinland-Pfalz und Hamburg. Sieben sträuben sich nach wie vor dagegen. Man wolle die Polizei nicht unter Generalverdacht stellen, heißt es. Nordrhein-Westfalen schaffte die Kennzeichnungspflicht 2017 wieder ab – kurz bevor der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland für den nachlässigen Umgang mit Polizeigewalt rügte.
2019-09-17 10:43:00Z
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