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Pleite von Thomas Cook: Urlauber sollten nicht auf eigene Faust umbuchen - WELT

Pleite von Thomas Cook: Urlauber sollten nicht auf eigene Faust umbuchen - WELT

Die deutsche Thomas-Cook-Tochter Condor darf aus rechtlichen Gründen Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, nicht mehr an ihr Reiseziel bringen.

Die deutsche Thomas Cook hatte nach der Insolvenz der britischen Mutter mitgeteilt, man könne nicht gewährleisten, dass gebuchte Reisen mit Abreisedatum 23. und 24. September stattfinden. „Wir dürfen Sie daher für Ihren Flug nicht annehmen, was uns außerordentlich leid tut“, teilte Condor am Montag mit. Die Airline erklärte, Thomas Cook werde sich mit den Kunden, deren Abreise für Montag oder Dienstag geplant sei, „direkt in Verbindung setzen“.

Den Flugbetrieb hält der Ferienflieger ansonsten aber aufrecht. „Wir führen den Flugbetrieb ganz regulär fort“, sagte ein Sprecherin am Montagmorgen der Deutschen Presse-Agentur. Natürlich gebe es besorgte Kunden, die sich bei dem Ferienflieger telefonisch meldeten. „Es ist toll, unseren Kunden sagen zu können, dass wir weiter fliegen und dass der Flug normal geht“, sagte sie.

Eine Rückholaktion für gestrandete Urlauber sei derzeit nicht nötig, so der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). „Condor führt den Flugbetrieb regulär fort, daher gibt es keinen Bedarf, eine Rückholaktion vergleichbar mit Germania zu organisieren“, sagte ein Sprecher. Deutsche Airlines hatten bei der Insolvenz der Fluggesellschaft Germania im Februar mitgeholfen, Passagiere aus dem Ausland zurückzuholen.

Kredit bei der Bundesregierung beantragt

Der Flughafen Düsseldorf, an dem Condor zu den größten Anbietern gehört, verwies zunächst auf die Airline. Am Flughafen Köln/Bonn steht laut einem Sprecher heute kein Condor-Abflug auf dem Flugplan.

Mit dem deutschen Reiseveranstalter von Thomas Cook sind nach Unternehmensangaben derzeit 140.000 Gäste unterwegs. Am Montag und Dienstag sollten 21.000 Menschen abreisen.

Wie die dpa weiter meldet, hat Condor bei der Bundesregierung einen Überbrückungskredit beantragt. Der Antrag werde gegenwärtig von der Bundesregierung geprüft, teilte der Ferienflieger am Montagmorgen mit.

Betroffen von der Pleite der Muttergesellschaft sind Pauschalreisende von Thomas Cook, Neckermann, Oeger Tours, Air Marin und Bucher Reisen. Sie sollte sich direkt mit Thomas Cook in Verbindung setzen.

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Allein aus Großbritannien sind etwa 150.000 Urlauber im Ausland von der Pleite betroffen. Die britische Regierung ließ die größte Rückholaktion in Friedenszeiten anlaufen. Bereits in der Nacht starteten bereits erste Flugzeuge zu verschiedenen Zielen. Für Urlauber im Ausland wurde die Website thomascook.caa.co.uk geschaltet.

Thomas Cook hatte zuvor einen Insolvenzantrag gestellt. Der Flugbetrieb in Großbritannien wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt. Noch bis Sonntagabend war mit Investoren über eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von 200 Millionen Pfund (226 Mio Euro) verhandelt worden. Damit endet eine 178-jährige Unternehmensgeschichte.

Was bedeutet die Situation für Reisende?

Wer mit dem insolventen Reiseveranstalter in den Urlaub gestartet ist, muss jetzt möglicherweise seine Koffer packen – und zwar auch, wenn der Urlaub eigentlich noch einige Tage dauern sollte. „Die Reise ist jetzt eigentlich vorbei“, erklärte Reiserechtler Paul Degott aus Hannover dem dpa-Themendienst.

Der Grund: „In dem Moment, in dem der Hotelier kein Geld mehr von dem Leistungserbringer, also Thomas Cook, bekommt, wird er auch die Leute nicht mehr beherbergen und verpflegen wollen.“ In jedem Fall sollten Betroffene jetzt klären, wie es für sie weitergeht.

Wer schon im Urlaub ist, sollte sich erst einmal an seine Reiseleitung wenden. „Die gibt es ja immer noch“, sagt Degott. „Da gibt es vielleicht schon Vorgaben, wie man die Reise jetzt zu Ende bringt.“ Nicht ratsam sei es, auf eigene Faust eine Ersatzunterkunft oder einen Rückflug zu buchen. Möglicherweise bekomme man diese Kosten nicht erstattet.

Im Falle einer Insolvenz auch der deutschen Töchter, greife zunächst die Insolvenzversicherung. Diese sei dann für die weiteren Schritte der Ansprechpartner. „Jeder, der eine Reise bucht, bekommt eine Reisebestätigung“, erklärte Degott. „Auf der Reisebestätigung ist ein Sicherungsschein, der gesetzlich vorgeschrieben ist, und auf dem Sicherungsschein steht die Insolvenzversicherung des jeweiligen Veranstalters.“

Anspruch auf Schadensersatz umstritten

Wenn der Urlaub erst in ein paar Tagen starten soll, gilt auch hier: Erstmal auf den Veranstalter zugehen, entweder direkt oder über das Reisebüro, in dem gebucht wurde. Betroffene sollten konkret fragen, ob die Reise wie geplant stattfinden könne oder es eventuell eine Erstattung der Reisekosten gebe. „Eigentlich ist hier der Veranstalter derjenige, der erklären muss, weil er hat Geld genommen, er hat Verpflichtungen übernommen, und die kann er jetzt nicht mehr erfüllen“, sagte Degott. Der Veranstalter müsse sich kümmern.

Ob es Anspruch auf Schadensersatz gilt, ist unter Experten umstritten. Urlaubern, die ihre Reise am heutigen Montag oder am Dienstag nicht antreten können, steht Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden zu, erklärte Reiserechtlerin Sabine Fischer-Volk aus Berlin.

Nach Ansicht von Paul Degott gibt es aber nicht automatisch Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. „Ich glaube, das ist an dieser Stelle nicht vorgesehen.“ Entstandene Zusatzkosten könnten allerdings seiner Ansicht nach möglicherweise bei der zuständigen Insolvenzversicherung geltend gemacht werden.

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2019-09-23 10:21:00Z
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