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Brexit: Schlappe für Boris Johnson – Parlaments-Zwangspause rechtswidrig - WELT

Brexit: Schlappe für Boris Johnson – Parlaments-Zwangspause rechtswidrig - WELT

Paukenschlag in London: Das oberste britische Gericht (Supreme Court) hat die von Premierminister Boris Johnson auferlegte Zwangspause des Parlaments für rechtswidrig erklärt und mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Für den Regierungschef ist das eine vernichtende Niederlage. Oppositionschef Jeremy Corbyn von der Labour-Partei forderte Johnson am Dienstag umgehend zum Rücktritt auf.

Das Supreme Court entschied, dass die Zwangspause die Abgeordneten in „extremer“ Weise an der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Auftrags hindere, wie die Vorsitzende Richterin Lady Brenda Hale bei der Urteilsverkündung ausführte. Das Parlament habe aber ein Recht darauf, in der Zeit vor einem wichtigen Ereignis wie dem geplanten EU-Austritt am 31. Oktober eine Stimme zu haben.

Die von Johnson bei Königin Elizabeth II. erwirkte Anordnung zur Parlamentsschließung gleiche einem „weißen Blatt Papier“, so Hale. „Das Parlament ist nicht suspendiert. Das ist das einstimmige Urteil aller elf Richter.“

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Es sei nun am Parlament und besonders am Präsidenten der beiden Kammern, zu entscheiden, was als nächstes geschehe. Sollte es keine Regeln geben, die dagegen sprechen, könnten unmittelbar Schritte eingeleitet werden, um „so bald wie möglich“ wieder zu tagen. „Unterhaus muss unverzüglich zusammentreten“

Unterhauspräsident John Bercow begrüßte das Urteil. „Als Verkörperung unserer parlamentarischen Demokratie muss das Unterhaus unverzüglich zusammentreten“, teilte Bercow mit. Er habe die entsprechenden Stellen im Unterhaus angewiesen alles vorzubereiten, um sicherzustellen, dass eine Sitzung der Abgeordneten am Mittwoch ab 12.30 Uhr (MESZ) stattfinden könne.

BRITAIN-POLITICS-EU-BREXIT-COURT
Am Mittwoch wieder als Speaker tätig: Jophn Bercow
Quelle: AFP/TOLGA AKMEN

Es handelt sich laut Hale um einen einmaligen Fall, den es unter diesen Umständen noch nie gegeben habe und „den es wahrscheinlich auch nie wieder geben wird“.

Gina Miller
Gina Miller, die die Klage anstrengte, auf dem Weg zu Supreme Court in London
Quelle: Getty Images/Hollie Adams

Großbritannien hat, anders als Deutschland, keine in einem einzelnen Dokument niedergelegte Verfassung. Sie besteht stattdessen aus einer ganzen Reihe von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Konventionen. Die Verfassung entwickelt sich durch Gesetzgebung oder neue Interpretationen bestehender Regeln ständig weiter und wird neuen Verhältnissen angepasst. Manchmal ist daher auch von einer politischen Verfassung die Rede. Trotzdem widersprachen die Richter der Auffassung der Regierung, die Justiz sei im vorliegenden Fall nicht zuständig.

Die EU-Kommission wollte das Urteil des britischen Supreme Court nicht kommentieren. Es handele sich um interne verfassungsrechtliche Fragen eines Mitgliedstaats, zu denen man keine Stellung nehme, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Für die EU-Kommission bleibe die britische Regierung Ansprechpartner in Sachen Brexit.

„Entscheidung löst nicht die politische Blockade“

Führende EU-Abgeordnete haben das Londoner Urteil begrüßt. „Zumindest ein großer Trost in der Brexit-Saga: Der Rechtsstaat in Großbritannien ist quicklebendig“, schrieb der Brexit-Beauftragte im EU-Parlament, Guy Verhofstadt, am Dienstag auf Twitter.

Verhofstadt kommentierte: „Parlamente sollten in einer echten Demokratie niemals zum Schweigen gebracht werden. Ich will niemals wieder hören, dass Boris Johnson oder ein anderer Brexit-Befürworter sagt, dass die Europäische Union undemokratisch ist.“

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Auch David McAllister, Chef des auswärtigen Ausschusses im Europaparlament, wertete die britische Gerichtsentscheidung als Niederlage für Johnson und Stärkung des Parlamentarismus. Doch warnte der CDU-Politiker: „Die heutige Entscheidung löst allerdings nicht die ursprüngliche politische Blockade. Es gilt nun, zügig zur sachlichen Debatte zurückzukehren. Es muss gelingen, einen ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU abzuwenden.“

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Begonnen hatte die Zwangspause in der Nacht zum 10. September. Bei der Abschlusszeremonie kam es zu tumultartigen Szenen. Das Parlament sollte erst am 14. Oktober – etwa zwei Wochen vor dem geplanten Brexit – wieder zusammentreten. Parlamentssprecher John Bercow erklärte kurz darauf, das Parlament solle am Mittwoch wieder tagen.

Erneuter Streit vor Gericht möglich

Trotz Zwangspause konnte Johnson nicht verhindern, dass die Abgeordneten ein Gesetz verabschiedeten, das den Premierminister zum Beantragen einer weiteren Verlängerung der Brexit-Frist verpflichtet. Sollte bis zum 19. Oktober kein Abkommen ratifiziert sein, müsste Johnson einen entsprechenden Antrag nach Brüssel schicken.

Der Regierungschef will sich dem jedoch nicht beugen. Wie das gehen soll, ohne das Gesetz zu brechen, erklärte Johnson bisher nicht. Gut möglich, dass auch dieser Streit wieder vor Gericht landen wird.

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2019-09-24 12:04:00Z
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